Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

von Chris on Bike,
Inhaber: Christian Kupfer,  Schwarzholzstrasse 14, 91074 Herzogenaurach

  1. Anmeldung/ Voraussetzungen:

Mit der Anmeldung, die schriftlich per E- Mail,  mit Anmeldungsformular oder mündlich (telefonisch) vorgenommen werden kann, bestätigt der Teilnehmer, den Abschluss des Vertrages für das  Fahrtechnikseminar oder MTB- Tour/-Reise. Der Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung des Veranstalters zustande.  Die Anmeldung ist für uns verbindlich, wenn eine mündliche oder schriftliche Rückbestätigung für die Teilnehme an dem Fahrtechnikseminar oder MTB- Tour/Reise. Voraussetzung für die Anmeldung ist, dass der Teilnehmer volljährig ist. Für Anmeldungen der Teilnehmer unter 18 Jahren ist unbedingt eine Erlaubnis der Eltern notwendig. Die Anmeldung für Teilneher unter 18 Jahren ist nur nach telefonischer Rücksprache mit dem Guide/Veranstalter erlaubt. Mit dem ausgefüllten Anmeldungsformular, bestätigt der Teilnehmer die körperliche und fahrtechnische Voraussetzung des Mountainbike- Veranstaltung. Es wird eine durchschnittliche und altersgemäße Gesundheit und Belastbarkeit vorausgesetzt. Chronische Krankheiten sowie Vorerkranken (z.B. Allergien, Diabetes, etc.) sind vorab dem Guide anzuzeigen. Im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer ist den Anweisungen der Veranstaltungsleiter/Guides jederzeit Folge zu leisten. Für selbst und fremd verschuldete Gefährdungen wird keine Haftung übernommen. Der Abschluss entsprechender Versicherungen (Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung etc.) wird daher empfohlen.

  1. Bezahlung

Der vertraglich vereinbarte Betrag ist vom Kunden direkt an den Veranstalter zu bezahlen. Der Teilnehmer verpflichtet sich die Veranstaltungsgebühr spätestens bis zu dem in der Anmeldebestätigung angegebenen Termin auf das in Bestätigungsmail angegebene Konto zu überweisen.
Bei Bikereisen oder Kursen, bei denen der Betrag höher als 200€, ist  innerhalb von 14 Tage nach der Anmeldung eine Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung beträgt 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 100€. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen.
Bei Veranstaltungen (z. B. Fahrtechniktraining oder Tagestouren) bei denen der Preis unter 200€ liegt, ist der gesamte Kursbetrag zu leisten. Die Gebühr ist innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluss, spätestens aber 7 Tage vor der Veranstaltung fällig.
In Ausnahmefälle (z. B. bei kurzfristigen Anmeldungen)  kann die Bezahlung auch bar erfolgen.

  1. Rücktritt durch Teilnehmer

Ein Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung kann nur schriftlich erfolgen. Bei Veranstaltungen unter 200€, wie z. B. Tagestouren oder Fahrtechniktraining, ohne Übernachtung, gilt ein kostenloses Rücktrittsrecht bis 6 Wochen vor Kursbeginn. Bei kurzfristigem Rücktritt des Kunden behält der Veranstalter vor, je nach Aufwand 50% des Vertragspreises einzubehalten.  Ab 7 Tage vor der Vertragsbeginn werden 80% fällig, bei nicht erscheinen, ohne Rücktrittserklärung werden 100% fällig.
Bei Bikereisen, Trail Camps,  Biketouren mit Übernachtung oder wenn die Gebühr höher ist als 200€, gelten folgende Ersatzansprüche bei Rücktritt:

  • bis 90 Tage vor der Veranstaltung                                   = 10% des Reisepreises
  • ab 90 Tage bis zum 46. Tag  vor der Veranstaltung      = 30% des Reisepreises
  • ab 45 Tage bis zum 31. Tag  vor der Veranstaltung      =50% des Reisepreises
  • ab 30 Tage bis zum 8. Tag    vor der Veranstaltung       = 80% des Reisepreises
  • ab  7 Tage bis ein Tag            vor der Veranstaltung       = 90% des Reisepreises
  • Bei unentschuldigtem Nichtantritt oder Rücktritt am Veranstaltungstag = 100% des Reisepreises
  1. Rücktritt bzw. Stornierung der Veranstaltung durch Veranstalter

Ausgeschriebene Tagestouren oder Fahrtechniktraining können nur durchgeführt werden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen erreicht wird. Bikereisen oder Veranstaltungen mit Übernachtungen werden ab 4 Personen durchgeführt.
Eine Kündigung erfolgt bis eine Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Auf Wunsch des Teilnehmers kann im Falle einer Absage eines Termins aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl  auf einen vergleichbaren Alternativetermin umgebucht werden. Kann kein Alternativangebot unterbreitet werden, wird der bezahlte Betrag unverzüglich zurückerstattet.

Es besteht für den Veranstalter das Recht, bis zum Beginn und noch während einer bereits begonnen Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Umstände es erfordern ( z. B. durch z.B. Unwetterbildung, Gewitter, Hochwasser, Lawinengefahr, etc.) und Gefahr für die Teilnehmer einer Aktion besteht. Das Rücktrittsrecht kann auch in Anspruch genommen werden, wenn die planmäßige Durchführung durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich beschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie z. B. durch plötzliche Erkrankung des Veranstaltungsleiters oder Guide. In solchen Fällen wird Ihnen der gesamte, bereits bezahlte Preis vollständig gut geschrieben oder ein Ersatztermin vereinbart.

Bei unwahren Angaben bei der Anmeldung/Buchung kann der Veranstalter ohne Kostenrückerstattung vom Vertrag zurücktreten. Dies trifft auch bei falschen Angaben im Vertrag zu – insbesondere bei der Anmeldung von Gruppen und noch nicht volljährigen Teilnehmern. Es besteht außerdem das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn fällige Zahlungen unrichtig, nicht oder verspätet entsprechend den Angaben in der Rechnung/Vertrag geleistet werden bzw. nicht als Bezahlung des Preises eingehen. Gegebenenfalls wirksam werdende Stornierungsgebühren werden von uns erhoben.

  1. Kündigung infolge höherer Gewalt

Höhere Gewalt, Kriege, Havarien, Naturkatastrophen oder gleichwichtige Situationen berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Wenn besondere Ereignisse wie Hochwasser, Sturm, Umweltkatastrophen usw. einen sicheren Verlauf der Veranstaltung nicht zulassen oder behördliche Anweisungen dies verlangen würden, kann bis zur letzten Minute vom Vertrag zurückgetreten werden.
Bei Kündigung vor Beginn aus vorgenannten Gründen wird der gezahlte Betrag zurück erstattet ein darüber hinaus gehender Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn einer Veranstaltung, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Falle werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen getroffen werden. Wird der Vertrag gekündigt, so kann für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangt werden. Bedingt ein Unfall, eine Verletzung oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehreren Teilnehmern eine Abweichung vom geplanten Tourenverlauf, so haben Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Bergung/ärztlichen Versorgung Vorrang vor dem geplanten Ablauf der Veranstaltung.

  1. Vertragskündigung / Ausschluss von Veranstaltungen

Es besteht das Recht auf Kündigung ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet der Abmahnung der Veranstaltungsleiter/Guides nachhaltig stört, die Sicherheit der Teilnehmer gefährdet oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Erfolgt deswegen eine Kündigung, wird der bereits bezahlten Veranstaltungspreis des Teilnehmers oder der Gruppe; ersparte Aufwendungen werden jedoch aufgerechnet. Der Veranstaltungsleiter/Guide ist ebenfalls befugt, über die Untauglichkeit (z .B. Trunkenheit, Drogen, Medikamenteneinnahme) von Teilnehmern und deren verwendete Ausrüstung zu entscheiden und diese von der Veranstaltung auszuschließen. In diesen Fällen hat der Teilnehmer kein Recht auf Rückerstattung des Preises. Bei vom Teilnehmer vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden sämtliche Kosten für Ausfall, Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei unsachgemäßem Umgang mit der zur Verfügung gestellten Ausrüstung im Bereich von Schulklassen-und Jugendangeboten. Hier haftet der/die Erziehungsberechtigte für Beschädigungen oder Verluste.

  1. Programmänderungen:

Aus Sicherheitsgründen ist der Guide oder Führer berechtigt, Routen- und Programmänderungen vorzunehmen. Ansprüche auf Minderung der Gebühr ergeben sich hieraus nicht.

  1. Haftung und Teilnahmegenehmigung
    1. An Mountainbike Touren und anderen sportlichen Betätigungen aller Art, beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Für etwaige Unfälle und Schäden wird nur gehaftet, wenn der Veranstalter ein Verschulden trifft, nicht wenn von anderen Teilnehmern verursacht wurden. Um an den Veranstaltungen teilnehmen zu können, sollte der Teilnehmer bei bester Gesundheit sein. Im Zweifelsfall ist ein Arzt zu konsultieren. Für die eigene Sicherheit besteht bei allen Touren Helmpflicht.
    2. Jeder Teilnehmer einer MTB- Tour/ -Reise oder eines Fahrtechnikseminars ist an die für die Durchführung der MTB-Reise oder des Fahrtechnikseminars erforderlichen Anweisungen vom Seminarleiter oder sonstigem Personal gebunden. Er haftet für Schäden, die durch Nichtbeachtung solcher Anweisungen oder entsprechenden Verhalten entstehen. Jeder Seminarteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört und gefährdet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Seminarleiters kann dieser den Teilnehmer vom Training ausschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.
    3. An MTB- Touren/ -Reisen oder Fahrtechnikseminaren kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol, Drogen oder Medikamente, führt zum Ausschluß von der Veranstaltung.
    4. Die Teilnehmer verpflichten sich während der MTB- Tour/- Reise oder des Fahrtechnikseminars die erforderliche Schutzkleidung, insbesondere einen Fahrradhelm, zu tragen. Ohne Fahrradhelm wird jeder Teilnehmer vom Seminar oder der Reise ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht in diesem Fall nicht.
    5. Den Teilnehmern ist bekannt, dass Mountainbiken, Fahrradfahren und insbesondere Downhill, eine gefährliche Sportart ist, die ein hohes Verletzungsrisiko mit sich bringt. Die Teilnehmer verzichten daher auf die Geltendmachung von deliktischen und vertraglichen Ansprüchen.
    Schadensfälle während der Veranstaltung sind unmittelbar dem Reise- oder Fahrtechnikseminarleiter zu melden.
  1. Versicherung

Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner abgeschlossenen Haftpflichtversicherung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personen- und Sachschäden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Touren und Events erfolgen zwar unter Leitung eines Guides oder Führers, werden aber in jedem Fall in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko durchgeführt. Reiserücktritts-, (Auslands-)Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung sind Sache des Teilnehmers.
Ein  Abschluß solcher Versicherungen wird ausdrücklich empfohlen.

  1. GPS Daten:

Zur privaten Nutzung ist es gestattet GPS Daten der Touren aufzuzeichnen, dies ist dem jeweiligen Tourguide bei Tourstart anzumelden. Eine Weitergabe dieser aufgezeichneten GPS Tracks an Dritte ist untersagt. Desweiteren ist es untersagt diese Daten auf Online Portalen wie gpsies.com, gps-info.com, Strava, Komoot, oder ähnlichen Portalen hochzuladen und öffentlich freizugeben.

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

Veranstalter und Teilnehmer verpflichten sich gegenseitig, alle wesentlichen und nicht allgemein bekannten Angelegenheiten des anderen mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit zu behandeln. Die vom Teilnehmer  übermittelten Daten speichert der Veranstalter in seine  EDV-Anlage und sichern unbefugtem Zugriff Dritter. Sollten Dritte trotz dieser Sicherung Zugriff erhalten, haften der Veranstalter nicht für etwa auftretende Schäden. Die Daten der Teilnehmer werden ausschließlich für den Geschäftskontakt der Parteien. Im Rahmen dessen können die Teilnehmer gerne auch über weitere Veranstaltungen des Veranstalters informiert werden. Sollte dies nicht gewünscht werden, genügt ein kurzer Hinweis, sodass der Teilnehmer aus der Datenbank gestrichen wird.

  1. Urheberrecht an Aufzeichnungen

Alle Rechte an gemachten Fotos bzw. Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind dem Veranstalter vorbehalten. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon zu fotografieren bzw. aufzuzeichnen und diese Fotos/Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten. Ein Wiederspruch hat vor der Veranstaltung schriftlich durch die Teilnehmer zu erfolgen. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die auf der Website verwendeten Texte, Bilder, Grafiken, Dateien usw. unterliegen dem Urheberrecht. Ihre Weitergabe, Veränderung, gewerbliche Nutzung oder Verwendung in anderen Medien ist nicht gestattet. Der Veranstalter übernimmt keine Garantie dafür, dass die auf dieser Website bereitgestellten Informationen vollständig, richtig und in jedem Fall aktuell sind. Dies gilt auch für alle Verbindungen (Links), auf die diese Website direkt oder indirekt verweist.

  1. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von dem Veranstalter gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen.
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von dem Veranstalter maßgebend.

  1.  Datenschutz  und Wirksamkeit der AGB:
    Ihre Daten werden in der Kundendatei des Veranstalters gespeichert und nach Aufforderung des Teilnehmers gelöscht. Selbstverständlich werden Teilnehmerdaten vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
  1. Salvatorische Klausel
    Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

Gültig vom Ausgabedatum bis zur Neuauflage: Stand Juni 2020